Der Wiesbadener Haushalt umfasst jährlich 1,3 bis 1,4 Milliarden Euro. Wir beleuchten im ersten Schritt die Einnahmeseite – wo kommt das Geld her? Denn ein erheblicher Teil des eingehenden Geldes sind zweckgebundene Gelder von Bund und Land für eine Reihe Transferleistungen.
Knapp die Hälfte der kommunalen Erträge finden sich im Posten Steuern und steuerähnliche Erträge (z.B. Gewerbesteuer, Grundsteuer, ...); ein weiteres Viertel in Zuweisungen/Zuschüsse (hier v.a. der kommunale Finanzausgleich), gefolgt von Zahlungen für Transferleistungen (z.B. SGB II). Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte - also Gebühren, Beiträge und Bußgelder - machen knapp vier Prozent der Einnahmen aus. Die restlichen Posten rangieren im sehr niedrigen, einstelligen Prozentbereich. Sie werden im folgenden nochmal im Detail erläutert.
- Steuern und steuerähnliche Erträge
- Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
- Erträge aus Transferleistungen
- Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
- sonstige Ertragsposten
Steuern und steuerähnliche Erträge
Fast die Hälfte der Wiesbadener Einnahmeseite speist sich aus Steuern und steuerähnlichen Erträgen. Dazu gehören nach Art. 106 (6) GG die Grundsteuern (A, B und künftig womöglich Grundsteuer C) und die Gewerbesteuer. Unterm Strich macht die Gewerbesteuer fast ein Viertel der städtischen Einnahmen aus. Einen Teil davon wird als Gewerbesteuerumlage an Bund und Land wieder abgeführt.
Daneben stehen den Gemeinden nach Landesgesetzgebung (§7 KAG) örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuern zu - die sie per Satzung erheben (können).1Die Kreativität der Kommunen ist zuweilen erstaunlich: (Link). In Wiesbaden umfasst dies konkret die Hundesteuer, die Spielapparatesteuer, die Zweitwohnungssteuer und die Wettaufwandssteuer.
Kraft Gemeindefinanzreformgesetz erhalten die Kommunen darüber hinaus einen Anteil an der im Gemeindegebiet erwirtschafteten Einkommens- und Umsatzsteuer. Weitere steuerähnliche Erträge speisen sich in Wiesbaden zum absoluten Großteil aus der Spielbank.
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
Den größten Anteil an den Zuweisungen und Zuschüssen trägt der kommunale Finanzausgleich mit knapp über 240 Millionen Euro. Die nächstgrößeren Posten sind Zuschüsse vom Bund für Leistungen des SGB XII (Sozialhilfe) und des Landes Hessen für die Elementarbetreuung in Kindergärten sowie für das Hessische Staatstheater.
Erträge aus Transferleistungen
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte sind Entgelte, die im Rahmen der Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen, Amtshandlungen und öffentlich-rechtlichen Dienstleistungen erhoben werden.2Quelle: www.schleswig-holstein.de
Hier findet sich die Abgaben, Beiträge und Gebühren für kommunale Dienstleistungen - vom Reisepass bis zur Friedhofsgebühr, von der Baugenehmigung zum Parkschein (bei öffentlichen Flächen), von öffentlichen Werbeflächen bis zum vorbeugenden Brandschutz. Aber auch die Beiträge zur KiTa-Betreuung und -verpflegung finden sich hier genauso wie Bußgelder aus dem Straßenverkehr.
Je nach Organisationsform würden hier auch beispielsweise Schwimmbadeintritte, Abwasser- oder Müllgebühren einfließen - in Wiesbaden finden sich diese Einnahmen aber in den separaten Wirtschaftsplänen der städtischen Tochterunternehmen mattiaqua, ELW und co.
Von den 54 Millionen Euro, die als öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte in 2023 angesetzt waren, kommen nicht wenige aus dem Verkehrsbereich. 6,4 Millionen Euro davon entfallen auf Kfz-Zulassungen (inkl. Feinstaubplaketten), die große Zahl an hiesigen Leasing- und Carsharingunternehmen dürfte dazu seinen Beitrag leisten. 5,3 Millionen erwirtschaften die Parkscheinautomaten, 3,1 Millionen Euro Geschwindigkeits- und Rotlichtkontrollen. Die Kontrolle des ruhenden Verkehrs (Parkverstöße) kommt auf 983.000 Euro, Maßnahmen zur Verkehrssicherheit (beispielsweise Absperr-/Umleitungskonzepte und Beschilderungspläne für Veranstaltungen oder Baustellen) 939.000 Euro.
sonstige Ertragsposten
Die verbleibenden, oben nicht erläuterten Posten summieren sich auf knapp 90 Millionen Euro.
In den 16,6 Millionen Euro Kostenumlagen/Kostenerstattungen stecken weitere Leistungen, die die Stadt Wiesbaden erbringt und dann beispielsweise von Land und Bund erstattet bekommt. Mit 7 Millionen Euro davon haben "Andere Individualleistungen für junge Menschen und Familien" den Löwenanteil - darin beispielsweise die Schwangerenkonfliktberatung, Adoptionsvermittlung sowie die Sicherung von verzögerten oder ausfallenden Unterhaltsleistungen. Aber auch wenn Jugendliche aus anderen Landkreisen eine Wiesbadener Schule besuchen, werden diese Kosten (vom jeweiligen Heimatlandkreis/-kommune) erstattet (insgesamt 1,8 Mio Euro). Auch Kosten durch Wahlen werden hier erstattet.
12 Millionen Euro werden als privatrechtliches Leistungsentgelt verbucht. Im Gegensatz zu den (oben erläuterten) öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten geht die Kommune hier direkte, privatrechtliche Verträge ein - und erlöst so Gelder durch Vermietung, Verpachtung oder Eintrittsgelder. Darin beispielsweise enthalten: Wiesbadens Erbbaurechte (1,6 Mio Euro), Mittagessen in Schulen (1,05 Mio Euro), die Verpachtung kommunaler Forstflächen an z.B. Jäger (0,75 Mio Euro) oder die Vermietung von Bürgerhäusern, Einrichtungen des Kulturamtes oder dem Gewerbekomplex Platz der dt. Einheit an Dritte.