Im Nachgang der Kommunalwahl berichtet der Kurier über ein haarscharfes Ergebnis: Die P.A.R.T.E.I hat den Sprung ins Parlament nur um Nanometer verpasst. Grund genug, Excel anzuwerfen und nachzurechnen: Wieviele Stimmen hätten die jeweiligen Parteien und Listen gebraucht, um sich einen weiteren Sitz in der Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung zu sichern? Wir haben mit dem verwendeten Hare/Niemeyer-Verfahren nachgerechnet.1
Das Ergebnis ist denkbar knapp für die PARTEI: Hier fehlen nur 65 Stimmen zum Mandat. In die Gegenrichtung ist es ähnlich knapp: Hätte die CDU nur 110 Stimmen weniger, ginge der Sitz ebenfalls die PARTEI. Zur Erinnerung: Jeder Wähler hat 81 Stimmen – es geht also um weniger als insgesamt zwei Listenkreuze.
Die Implikationen wären nicht von der Hand zu weisen: Ein Mandat der PARTEI zulasten der CDU verschöbe die ohnehin knappen Mehrheitsverhältnisse der Stadtverordnetenversammlung – die bisherige Kooperation hätte dann wieder eine (hauchdünne) Mehrheit.
Für die anderen Parteien sehen die Antworten unterschiedlich aus – von knapp 5.500 Stimmen bei den Freien Wählern bis zu 135.000 Stimmen für die CDU. Das zusätzliche Mandat der CDU ginge zulasten der AfD. Bei allen anderen 14 Parteien ginge das Mandat, egal wer es hinzugewänne, zulasten der CDU.
In zwei Fällen käme es bei einem wohl einmaligen Vorgang: Mit 16.410 stimmen mehr für die BLW verlöre die CDU einen Sitz – dieser müsste dann aber zwischen BLW und PARTEI gelost werden. Für die PdF gilt dasselbe. Den Sitz gewinnen diese dann eindeutig erst mit 16.411 (BLW) bzw. 36.969 (PdF) Stimmen.
Zur Vollständigkeit (und eher akademischer Natur) dieselbe Rechnung nochmal in die Gegenrichtung: Wie viele Stimmen müsste eine Partei weniger haben, um ein Mandat weniger zu erreichen?
313 Stimmen ändern das Ergebnis
Das Verfahren, mit dem nach Wahlen in Hessen die Sitze des Parlaments verteilt werden, verhält sich bei Unterschieden im Nachkommabereich zuweilen nicht intuitiv. Grob gesagt, verteilt das Hare/Niemeyer-Verfahren die Plätze im ersten Schritt nach dem abgerundeten Verhältnis zwischen der Anzahl an Sitzen und dem prozentualen Ergebnis.
Rechenbeispiel: Das Wiesbadener Stadtparlament hat 81 Sitze. Die SPD erhielt 22,3% der Stimmen:
Mit dieser Methode werden im ersten Schritt in Wiesbaden bei dem Wahlergebnis 76 Sitze verteilt. Die verbliebenen Sitze (hier: fünf) gehen an diejenigen Parteien, die dann im Nachkommabereich die größten Anteile haben. Im konkreten Fall sind das CDU, AfD, volt, Gerechtigkeitspartei und die FWG.
In eben jenem Nachkommabereich liegen CDU und PARTEI extrem dicht beieinander: Die CDU bei 0,4373 – die PARTEI bei 0,4364. Bei kleinen Verschiebungen im Nachkommabereich kann es durchaus (und entgegen der Intuition) passieren, dass mehr Stimmen für eine Partei dazu führt, dass eine andere Partei ein zusätzliches Mandat bekommt. Häufig gewinnen bei solchen Sprüngen kleine Parteien, größere verlieren.
Skurrilerweise muss die PARTEI daher die zusätzlichen Stimmen nicht einmal selbst bekommen. Beim jetzigen Wahlergebnis würde es reichen, wenn alle anderen 13 Parteien (ausgenommen CDU und PARTEI) zusammen insgesamt 313 Stimmen mehr bekämen – und der Sitz ginge an die PARTEI.
Zur Erinnerung: Jeder Wähler hat 81 Stimmen. Angesichts auch von (derzeit) 3.629 ungültigen Wahlzetteln bleibt es also spannend.
Exkurs: Sitzverteilungsverfahren in Deutschland
Bei Kommunalwahlen in den Deutschen Bundesländern kommen derzeit drei verschiedene Verfahren der Sitzverteilung zum Zuge – der Unterschied liegt im Wesentlichen bei der Frage, wie gerundet wird und wie mit den Nachkommastellen umgegangen wird: (1) Hare/Niemeyer (wie in Hessen), (2) das Verfahren nach d’Hondt (nur noch im Saarland) und (3) nach Sainte-Laguë. Die Hessische Landesregierung hatte eigentlich einen Wechsel zum Verfahren nach d’Hondt beschlossen; dieser Beschluss wurde aber im Januar 2026 von Staatsgerichtshof kassiert.
- Die Ergebnisse gelten bei sonst gleichen Stimmverteilungen – die Anzahl Stimmen aller anderen Parteien bleibt also jeweils identisch. ↩︎