Am Mittwoch tagte die Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung – die voraussichtlich vorletzte dieses Jahr. Die Neuigkeiten rund um den Verkehr findet ihr hier.
- Versteckt auf TO II
- Gestellte Fragen und erhaltene Antworten
- Frage zur Verausgabung des Fahrbahndeckungsprogrammes
- Reaktivierung der Aartalbahn – Sachstand, Zeitplan, Kosten und Finanzierung
- Grafitti und Aufkleber auf Verkehrsschildern
- Hauptdebatte: Baustellenmanagement
Versteckt auf TO II
Am interessantesten ist sicherlich der Beschluss der „Erschließung des Sportparks Rheinhöhe mit dem Umweltverbund“ – also der Anbindung per Fuß, Bus und Rad. Hierzu wird es einige Umbaumaßnahmen geben – unter anderem werden die Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut (und teilweise verlegt), ein Zweirichtungsradweg vor dem Sportpark eingerichtet und die Holsteinstraße bekommt einen sogenannten Modalfilter (26-V-66-0216). Die sieben Bauphasen kosten voraussichtlich knapp 2 Millionen Euro.
Außerdem bekommt die Straßenmeisterei eine neue Lagerfläche in Erbenheim, weil zwei Flächen in Bierstadt und Biebricht künftig nicht mehr zur Verfügung stehen (26-V-66-0305).
Für die Erneuerung der Otto-Wels-Straße in Klarenthal wurden 3 Millionen Euro beschlossen – hier gibt es auf knapp über einem Kilometer eine neue Asphaltdecke und barriereärmere Bussteige (26-V-66-0312). Los geht’s voraussichtlich nächstes Jahr.
Grundsätzlich beschlossen wurde der Neubau der Lachebrücke zwischen Kastel und Maaraue, (26-V-66-0314) – hier sind grundsätzlich Planungsmittel auf den Weg gebracht, ein Neubau wird derzeit auf 5,5 Millionen Euro geschätzt und soll ab 2030 starten.
Analog sind die Planungsmittel für den anstehenden Neubau der Brücke am Herzogsplatz (Biebricher Allee über die Rheinschiene, 26-V-66-0313) auf den Weg gebracht – der Kurier berichtete. Die derzeit geschätzten Gesamtkosten liegen bei 7,5 Millionen Euro, Baubeginn ist ebenfalls für 2030 angedacht. Mit den Planungsmitteln wurde ebenfalls ein umfangreicher Fragenkatalog beschlossen (26-F-01-0040).
Gestellte Fragen und erhaltene Antworten
» Zum Originaldokument 26-V-05-0019
Verausgabung des Fahrbahndeckungsprogrammes
1. Wie hoch sind die im HaushaItsjahr 2026 erfolgten Ausgaben für die Sanierung/Instandhaltung der Fahrbahnoberflächen / Fahrbahndecken? Ist das vorgeplante Budget bereits erschöpft?
Für das Jahr 2026 stehen im investiven Fahrbahndeckenprogramm, bei dem die
Fahrbahndecke und die Binderschicht (10cm) erneuert werden, insgesamt 953.000 € zur Verfügung. Dieses Budget ist vollständig durch die bereits beauftragten Leistungen verplant. Die Mittel wurden auf Basis der dringendsten Sanierungsbedarfe an schadhaften Straßen im Stadtgebiet verteilt, um die Verkehrssicherheit und die Substanz der Infrastruktur kurzfristig zu sichern.
Derzeit wird noch auf die Freigabe der Überleitungsmittel aus dem Haushaltsjahr 2025 gewartet. Diese Mittel sind für die Fortführung von Maßnahmen essenziell, da sie für Maßnahmen aus 2025 vorgesehen waren.
Fahrbahndecken, die aus dem Instandhaltungshaushalt finanziert werden, also bei denen nur die oberen 4 cm Fahrbahndecke ausgetauscht werden, mussten in 2026 auf Grund fehlender Mittel vollständig unterbleiben.
2. Mit welchen Ausgaben wird aufgrund von Frost- und Hitzeschäden im Kalenderjahr 2026, Stand August 2026, geplant?
Derzeit ist es nicht möglich, die finanziellen Auswirkungen der Hitzeschäden abschließend zu beziffern. Gründe hierfür sind:
- Dynamische Schadensentwicklung: Neue Schäden entstehen kontinuierlich, insbesondere während anhaltender Hitzeperioden. Eine vollständige zeitnahe Erfassung ist aufgrund der Dynamik kaum möglich.
- Langfristige Folgen: Einige Schäden (z. B. tiefe Risse oder strukturelle Schwächungen) werden erst mit zeitlicher Verzögerung sichtbar und müssen in den kommenden Jahren berücksichtigt werden.
- Abhängigkeit von Wetterprognosen: Die weitere Entwicklung hängt maßgeblich von den klimatischen Bedingungen in den kommenden Monaten ab. Sollten sich die aktuellen Trends fortsetzen, ist mit einem weiteren Anstieg der Schadensfälle zu rechnen.
- Die Sanierung der Frostschäden wird aktuell aus Mitteln der allgemeinen Instandhaltung für Brücken und Straßen finanziert. Daher ist eine genaue Abgrenzung nicht möglich.
3. Sofern eine Überschreitung des vorgeplanten Budgets bereits erfolgt ist, aus welchen Mitteln werden die weiteren Ausgaben gedeckt, welchen anderen vorgeplanten Mittel fallen für diese Aufwendungen mitunter aus?
Aktuell ist das Budget noch nicht überschritten. Allerdings werden die bereitgestellten Mittel nicht bis zum Jahresende reichen. Die vom Tiefbau- und Vermessungsamt zum Haushalt angemeldeten Mittel zur Instandhaltung von rund 19,5 Mio. Euro wurden bei den Haushaltsverhandlungen reduziert, sodass eine Finanzierungslücke von rund 9,6 Mio. Euro im Instandhaltungshaushalt des Amtes vorhanden war. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Nummer 0143 wurden dem Amt weitere 4,75 Mio. Euro bereitgestellt. Trotz dieser Bereitstellung werden die Mittel für 2026 nicht ausreichen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Aus diesem Grund wird das Amt in Kürze eine weitere Sitzungsvorlage einbringen.
Reaktivierung der Aartalbahn – Sachstand, Zeitplan, Kosten und Finanzierung
» Zum Originaldokument 26-V-05-0019
Sitzungsvorlage 26-V-05-0023 Reaktivierung der Aartalbahn – Sachstand, Zeitplan, Kosten und Finanzierung, Anfrage der AfD-Fraktion vom 18.08.2026, Nr. 24/2026 nach § 45 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
1. Wie ist der aktuelle Sachstand beim vorgesehenen Erwerb der Aartalbahnstrecke von der DB InfraGO durch das Land Hessen, welche noch offenen Schritte stehen dem Abschluss entgegen und zu welchem Zeitpunkt rechnet der Magistrat nach aktuellem Kenntnisstand mit dem Abschluss des Streckenerwerbs?
Bei der Aartalbahn handelt es sich um eine regionale Bahnverbindung, daher ist die Landeshauptstadt Wiesbaden selbst weder Aufgabenträgerin noch Vorhabenträgerin der Reaktivierung. Die Strecke befindet sich derzeit noch im Eigentum der DB InfraGO AG. Seit Abschluss der Machbarkeitsstudie wurden durch das Land Hessen Gespräche über einen Verkauf der Strecke geführt. Die DB InfraGO AG hat dem Land Hessen mittlerweile ihre grundsätzliche Bereitschaft zu einem Verkauf der Strecke mitgeteilt und hat in Vorbereitung des Verkaufs eine Wertermittlung begonnen.
Gegenüber der Stadt Wiesbaden wurde signalisiert, dass ein Verkauf der Strecke voraussichtlich im Laufe dieses Jahres abgeschlossen werden kann und die Planungen zur Reaktivierung durch ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen 2027 beginnen werden. Ein neuer, von dem Bericht vom 31. Juli 2026 abweichender Zwischenstand liegt dem Dezernat für Recht und Mobilität/Referat für Öffentliche Mobilität — LNO nicht vor. Seitens des zuständigen Landesministeriums wurde zugesagt, dass die nach Abschluss der Streckenkauf beginnende Planung in enger Absprache mit der Landeshauptstadt Wiesbaden erfolgen wird. In diesem Rahmen werden neben den Belangen der Stadt auch die Belange der Wiesbadener Ortsbeiräte kontinuierlich in die Planung eingebracht.
2. Welcher konkrete Zeitplan besteht seitens des Landes Hessen, des Rhein-Main-Verkehrsverbundes oder anderer Projektbeteiligter für die weiteren Schritte nach dem Streckenerwerb, insbesondere für Planung, Genehmigung, Ausschreibung, Sanierung und spätere Betriebsaufnahme?
3. Sofern weiterhin kein verbindlicher Termin für die Betriebsaufnahme vorliegt: In welchem Zeitraum hält der Magistrat eine Reaktivierung und Aufnahme des regulären Bahnbetriebs nach gegenwärtigem Planungsstand für realistisch und auf welchen Annahmen beruht diese Einschätzung?
Die Fragen zwei und drei werden im Folgenden zusammen beantwortet.
Nach dem Streckenerwerb sollen die weiteren Planungsschritte zur Reaktivierung der Aartalbahn fortgeführt werden. Hierzu gehören insbesondere die weitere Planung, die Durchführung der erforderlichen Genehmigungsverfahren sowie anschließend die Ausschreibung und Umsetzung der notwendigen Sanierungs- und Baumaßnahmen. Gleichzeitig müssen auch die Fragen der Betriebsführung und der Finanzierung des Betriebs vor Betriebsbeginn noch festgelegt werden. Für diese einzelnen Schritte können aufgrund des derzeitigen Projektstandes bislang noch keine verbindlichen Termine zum Abschluss der einzelnen Arbeitsschritte bis hin zur Betriebsaufnahme benannt werden. Vorsichtig geschätzt und vorbehaltlich eines weitgehend reibungslosen Projektverlaufs gehen wir von einer möglichen Betriebsaufnahme Mitte der 2030er-Jahre aus.
4. Welche konkreten Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen hat die Aartalbahn Infrastruktur gGmbH seit Beginn des Jahres 2025 durchgeführt bzw. derzeit in Durchführung, welche Kosten sind hierfür jeweils entstanden und durch wen werden diese Maßnahmen finanziert?
In den Jahren 2025 und 2026 wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:
- Grundfreischnitt
- Schwellenwechsel
- Arbeiten an der Spurhaltung
- Arbeiten an Signalanlagen
- Arbeiten an Bahnübergangssicherungsanlagen
- Arbeiten an Bahnsteiganlagen
Bisher wurden ca. 1,2 Millionen Euro ausgegeben. Davon hat die Landeshauptstadt Wiesbaden ca. 805.000 Euro finanziert. Der größte Anteil der Ausgaben entfällt auf die Brücken. Hinzu kommt eine große Anzahl an Arbeitsstunden, die durch den Verein ehrenamtlich geleistet wurden und entsprechend nicht monetär beziffert werden können.
5. Welche konkreten Planungen bestehen derzeit für die Reaktivierung und Instandsetzung des Bahnhofs Wiesbaden-Dotzheim, welche baulichen Maßnahmen sind nach aktuellem Stand erforderlich und wann soll mit der konkreten Planung bzw. baulichen Umsetzung begonnen werden?
Die Planungen zur Wiederaufnahme des Museumsbahnbetriebs am Bahnhof Dotzheim sind bereits vollständig abgeschlossen. Bereits umgesetzt wurden die Sanierung von Gleis 1 sowie die Sanierung des südlichen Weichenkopfes, Für 2026/2027 stehen die Sanierung von Gleis 3 sowie einzelne Instandsetzungsmaßnahmen im nördlichen Weichenkopf an.
6. Ist das in der Machbarkeitsstudie vorgesehene Betriebskonzept mit einem Stundentakt und einer Verdichtung auf einen Halbstundentakt während der Hauptverkehrszeit weiterhin Grundlage der Planungen oder werden inzwischen abweichende Betriebsmodelle geprüft?
Das in der Machbarkeitsstudie vorgesehene Betriebskonzept ist nach Informationsstand der Landeshauptstadt Wiesbaden weiterhin Grundlage für die weitere Planung.
7. Mit welchen Gesamtkosten für die vollständige Reaktivierung der Aartalbahn wird nach aktuellem Kenntnis- bzw. Planungsstand gerechnet und wie verteilen sich diese voraussichtlich auf Streckenerwerb, Planung und Genehmigung, Sanierung und Ausbau der Infrastruktur, Bahnhöfe und Haltepunkte sowie sonstige erforderliche Investitionen?
8. Welcher Anteil der Investitions- und gegebenenfalls späteren Betriebskosten würde nach aktuellem Stand auf die Landeshauptstadt Wiesbaden entfalten und welche Kostenanteile werden für das Land Hessen, den Rheingau-Taunus-Kreis, den RMV sowie weitere Beteiligte erwartet?
9. Wie konkret ist die vom Land Hessen erklärte Bereitschaft zur Finanzierung des Reaktivierungsvorhabens ausgestaltet, welche Kosten oder Kostenanteile soll das Land übemehmen und liegen hierzu bereits schriftliche Zusagen, Vereinbarungen oder sonstige verbindliche Erklärungen vor?
Die Fragen sieben bis neun werden im Folgenden zusammen beantwortet.
Die Kosten für die Reaktivierung der südlichen Aartalbahnstrecke werden entsprechend den gesetzlichen Zuständigkeiten des Schienenpersonennahverkehrs zwischen Bund und dem Land Hessen aufgeteilt. Die Reaktivierung wurde durch ein offizielles Gutachten mit einem Nutzen-Kosten-Verhåltnis von 2,1 als sinnvoll eingestuft, daher profitiert das Projekt von der maximalen Förderquote.
Der Bund trägt die wirtschaftliche Hauptlast der Schieneninfrastruktur. Die für das Projekt seitens des Landes Hessen zugesagten Investitionskosten von rund 45 Millionen Euro werden maßgeblich aus Bundesmitteln (Sondervermögen bzw. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – GVFG) gedeckt. Bundesförderungen dieser Art übernehmen bis zu 90 % der förderfähigen Bau- und Planungskosten. Konkrete Gesamtkosten können aufgrund des derzeitigen Planungsstandes nicht beziffert werden. Eine Annäherung bieten die in der Machbarkeitsstudie angegebenen Gesamtkosten für das Referenzjahr 2016 von insgesamt 58 Millionen Euro.
Da der Schienenverkehr eine Bundes- und Landesaufgabe ist, wird der Kernhaushalt der Stadt Wiesbaden von den reinen Trassenbaukosten komplett entlastet. Kosten entstehen lediglich bei der Einrichtung neuer Haltestellen an Bahnhaltepunkten auf Wiesbadener Gemarkung.
10. Welche Gespräche oder Abstimmungen haben seit dem Bericht des Dezernats V vom 31. Juli 2026 zwischen der Landeshauptstadt Wiesbaden, dem Land Hessen, dem RMV, der DB InfraGO, dem Rheingau-Taunus-Kreis und gegebenenfalls weiteren Beteiligten zur Reaktivierung der Aartalbahn stattgefunden und welche konkreten Ergebnisse wurden dabei hinsichtlich Streckenerwerb, Zeitplan, Finanzierung und Kostenaufteilung erzielt?
Seit dem Bericht des Dezernats V vom 31. Juli 2026 haben aufgrund der sich zwischenzeitlich nicht veränderten Sachlage keine formellen Gespräche zwischen der Landeshauptstadt Wiesbaden, dem Land Hessen, dem RMV, der DB InfraGO AG und dem Rheingau-Taunus-Kreis stattgefunden, in denen vordergründig die Reaktivierung der Aartalbahn thematisiert wurde. Solche Gespräche sind erst dann wieder vorgesehen, sobald sämtliche noch offenen
Themen hinsichtlich des Streckenkaufes zwischen dem Land Hessen und der DB InfraGO AG abschließend bearbeitet wurden.
Graffiti und Aufkleber auf Verkehrsschildern
Im Stadtbild Wiesbadens fallen immer wieder Verkehrsschilder auf, die mutwillig mit Aufklebern beklebt oder mit Graffiti beschmiert sind. Die Reinigung ist sehr aufwendig, teilweise müssen die Schilder in Gänze getauscht werden, was zu erheblichen Kosten führt.
Die Stadt Darmstadt führt aktuell einen Pilotversuch durch: Dabei werden an insgesamt 60 ausgewählten Verkehrsschildern im Stadtgebiet Schutzfolien getestet. Diese sollen eine deutlich leichtere und nahezu rückstandsfreie Entfernung von Aufklebern und Farbschmierereien bewirken, was den Pflegeaufwand reduziert und die Verkehrssicherheit erhöht.
Ich frage daher den Magistrat:
- Ist der Darmstädter Pilotversuch bekannt?
- Gibt es Überlegungen, einen solchen Versuch auch in Wiesbaden durchzuführen oder im Kontakt mit der Stadt Darmstadt auf deren Erkenntnisse zurückzugreifen?
- Welche Kosten würden durch eine solche Folierung für Wiesbaden entstehen?
Hauptdebatte: Baustellenmanagement
» Zum Antragstext
» Zur Debatte (youtube)
- Einführung eines zentralen Baustellenmanagements – Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Volt (Link)
- Ergänzungsantrag der Fraktion SPD