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Am Donnerstag tagte die erste Stadtverordnetenversammlung nach der Sommerpause (und die erste in der neu gewählten Dezernatsverteilung). Den kompletten Video-Stream der fast siebenstündigen Sitzung findet ihr hier: (Link)
- Debatte um Magnetschwebebahn
- Gesamtbericht der Lokalen Nahverkehrsorganisation (26-V-05-0002)
- Vehicle-to-Infrastructure (V2l) in Wiesbaden (26-V-05-0007)
- Fahrbahnschäden durch extreme Hitze (26-V-05-0017)
- Zukufnt des Wi10/15-Tickets
Debatte um Magnetschwebebahn
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Die ausführlichste Verkehrsdebatte drehte sich um die zusätzliche Prüfung einer Magnetschwebebahn zur Anbindung des Ostfeldes. Dies wurde so im Koalitionsvertrag der neuen Maracuja-Koalition vereinbart. Inhaltlich ist dazu an anderer Stelle schon viel ausgeführt worden (beispielsweise beim Verein WiesbadenNeuBewegen). Nur so viel: Die Idee stößt nicht nur auf Jubel.
Zukunft des Wi10/15-Tickets
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Innerhalb der Fragestunde zu Beginn der Sitzung platzierte die SPD-Fraktion ihre Fragen zur Zukunft des Wi10/Wi15-Tickets erneut, nachdem diese im Mobilitätsausschuss unbeantwortet blieben. Neben der Antwort des Dezernenten (siehe unten) entbrannte auch eine mündliche Debatte, die sich im Kern um den zukünftigen Preis dieses Tickets drehte.
Frage: Erweiterung des Wi10/Wi15 Tickets
Das Wi10/15-Ticket ist für zwei Drittel der Kinder und Jugendlichen ein Schlüssel zur eigenstandigen Mobilitat – und gleichzeitig für die Familien eine finanzielle Entlastung. Eine Fortfiihrung und Offnung für weitere Zielgruppen ist im neuen Koalitionsvertrag vereinbart – das Verhalten der Koalition im Fachausschuss lässt an der Emsthaftigkeit aber zweifeln. Der komplette Antrag wurde entgegen der Gepflogenheiten ohne Debatte von der Tagesordnung abgesetzt; wichtige Fragen blieben unbeantwortet. Um dennoch rechizeitig vor den verschobenen Haushaltsberatungen die notwendigen Fakten zu kennen, frage ich den Magistrat:
- Befürwortet der Magistrat eine Beibehaltung des bisherigen Preises, um Familien finanziell zu entlasten?
- Wie steht der Magistrat zu einer Ausweitung auf weitere Personengruppen und wie erhöht sich der Zuschussbedarf bei Öffnung für
a. SchülerInnen über 18,
b. Auszubildende,
c. Teilnehmerlnnen der Freiwilligendienste.
Antwort: Erweiterung des Wi10/Wi15 Tickets
Als Verkehrsdezernent der neuen Koalition teile ich das Ziel aus dem Koalitionsvertrag, das vergünstigte Schilerticket beizubehalten.
ESWE Verkehr konnte mir zudem Folgendes mitteilen:
Zu 1.)
Aktuell wird das Schülerticket Hessen WI 15 und die 10 Euro Variante von insgesamt 20.941 Schülerinnen und Schüler genutzt. Insgesamt ist über die letzten Jahre ein kontinuierlicher Anstieg der Zahl der Nutzenden zu verzeichnen. Bisher ist es gelungen trotz Anhebung des Ticketpreises für das Schülerticket Hessen durch den RMV in den letzten Jahren den Preis für das WI15-Ticket und die 10 Euro Variante stabil zu halten und so die Familien in Wiesbaden erheblich zu entlasten.
Der jährliche Subventionsbetrag liegt bei Hochrechnung der aktuellen Nutzerzahlen bei jährlich 5 Mio. € (da die Nutzerzahlen (iber die Monate etwas schwanken, weicht der tatsächliche Betrag etwas ab). Grundsätzlich ist die stadtseitige Subventionierung des Schülertickets Hessen ein sehr gutes und für ESWE Verkehr imageförderndes Angebot.
Zu 2.)
Bei der Ausweitung des Angebots auf weitere Personengruppen ist zu beachten, dass sich der Zuschussbedarf erhöhen wird:
Die genannte Nutzergruppe ist aktuell berechtigt für das reguläre Schülerticket Hessen. Aktuell gibt es 2.097 Nutzer des Schülerticket Hessen, die über 18 Jahre alt sind und in Wiesbaden/ AKK gemeldet sind. Weitere knapp 200 Nutzende haben bereits einen Antrag gestellt.
- Sollten diese knapp 2.300 Nutzende auch für die Wi15 Variante berechtigt werden, entstehen zusätzliche Subventionsbetrége von jährlich 519.000 €.
- Sollte neben Wi15 auch das Schillerticket Hessen zum reduzierten Preis von 10 Euro angeboten werden, wäre bei einer anzunehmenden Quote von ca. 22% Berechtigten der zusätzliche Subventionsbetrag jährlich bei 541.000 €.
Für ESWE Verkehr wäre durch die Ausweitung der Nutzergruppe kein relevanter Mehraufwand im Mahnprozess zu erwarten, da die knapp 2300 Nutzende auch heute schon Kundinnen und Kunden von ESWE Verkehr sind und bei geringerem Preis eher seltener gemahnt werden wiirden. Ggf. wilrde die Nutzerzahl auf Grund des attraktiveren Angebots etwas ansteigen.
Gesamtbericht der Lokalen Nahverkehrsorganisation (26-V-05-0002)
Die EU-Verordnung 1370/2007 verpflichtet ÖPNV-Aufgabenträger dazu, einen jährlichen Gesamtbericht „über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen“ zu veröffentlichen. Inhaltlich umreißt die Verordnung aber nur grob, welche Details enthalten sein sollen.
Der hier veröffentlichte Bericht der Stadt Wiesbaden (bzw. ihrer LNO) umfasst folgende Einblicke:
- Die im Wiesbadener Stadtgebiet fahrenden Buslinien, ihre Takte sowie der Betreiber (ESWE oder MVG).
- Die Grundlage und Kriterien der zu erfüllenden Beförderungsqualität.
- Erhaltene Ausglaichszahlungen aus öffentlicher Hand.
- Fahrgast-/Einnahmeentwicklung im Zeichen des Deutschlandtickets.
Im Jahr 2024 wurden im Wiesbadener Stadtgebiet 50 Buslinien betrieben – davon 7 von den Mainzer Verehrsbetrieben und fünf weitere als Gemeinschaftslinie mit der MVG (6, 9, 28, 33, 74). Von den erbrachten 13,32 Millionen Nutzwagenkilometer entfielen 12,52 Mio auf die ESWE Verkehr, 800.000 auf die MVG. Die ein-/ausbrechenden Überlandbusse aus dem Rheingau-Taunus-Kreis werden in den dortigen Berichten erwähnt.
Die Einführung des D-Tickets hat zu einem signifikanten Einbruch der Fahrkartennachfrage im Gelegenheitsverkehr geführt. Auch der Großteil der Zeitkarteninhaber sind – wie auch JobTicket-Nutzer – zum günstigeren D-Ticket gewechselt. Bei Inhabern des Seniorentickets Hessen wurde hingegen keine große Bewegung festgestellt. Die Einführung des subventionierten Wi10/15-Tickets führte hier zu einer gesteigerten Nachfrage.
Vehicle-to-Infrastructure (V2l) in Wiesbaden (26-V-05-0007)
Schriftliche Anfrage der Fraktion volt
Vehicle-to-lnfrastructure (V21) ist ein zentraler Bestandteil moderner, digital vernetzter Verkehrssysteme, der sogenannten VehicIe-to-Everything- Kommunikation (V2X). Dabei tauschen Fahrzeuge und Verkehrsinfrastruktur – etwa Ampelanlagen – in Echtzeit Daten aus. Diese Kommunikation kann beispielsweise genutzt werden, um Ampelschaltungen zu optimieren. Verkehrsflüsse können effizienter gesteuert, Gefahren frühzeitig erkannt und insbesondere Busse sowie Einsatzfahrzeuge priorisiert werden Oder etwa Verkehrsteilnehmende frühzeitig vor Gefahren gewarnt werden. Vor dem Hintergrund zunehmender Verkehrsbelastung, der angestrebten Verkehrswende sowie der Zielsetzung der „Vision Zerou stellt sich die Frage, welchen Beitrag V21-Technologien bereits heute in Wiesbaden leisten und welches Potenzial bislang ungenutzt bleibt.
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Schriftliche Anfrage1 .
1. Wie viele signalgeregelte Kreuzungsanlagen in Wiesbaden sind aktuell mit Vehicle-to-lnfrastructure-Technologie ausgestattet? Welchem prozentualen Anteil am Gesamtbestand entspricht dies?
Derzeit sind auf einer Teststrecke 15 Lichtsignalanlagen mit V2X-Technologie ausgestattet.
Dies entspricht bei einer Gesamtzahl von rund 230 Lichtsignalanlagen knapp 7 Prozent.
2. An welchen konkreten Standorten (Kreuzungen oder Streckenabschnitten) ist V2I-Technologie bereits im Einsatz und welche Funktionen werden dort jeweils genutzt (z. B. ÖPNV-Priorisierung, Einsatzfahrzeugbevorrechtigung, Gefahrenwarnung)?
Die Teststrecke läuft vom Konrad-Adenauer-Ring auf die Dotzheimer Straße Richtung Dotzheim.
3. In welchem Umfang wird Vehide-to-Infrastructure-Kommunikation bereits von Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie von Einsatzahrzeugen mit Blaulicht genutzt? Bitte aufschlüsseln nach:
a. Anzahl und Alt ausgestatteter Fahrzeuge
b. Anwendungsfälle und tatsächliche Nutzung im Regelbetrieb
a. Es sind noch keine Fahrzeuge der der Polizei oder der Verkehrsbetriebe mit entsprechenden On-Board-Units (OBU) ausgestattet. Es werden nur zwei bis drei flexible Einheiten im Testbetrieb eingesetzt. Weder die Feuerwehr, noch die Polizei/Stadtpolizei oder die Verkehrsbetriebe haben bislang von ihrer Seite in diese Einheiten investiert.
Seitens ESWE Verkehr wird die Technologie derzeit nicht eingesetzt. Busse kommunizieren für eine Vorrangschaltung direkt mit LSA-Systemen, jedoch auf einer anderen technologischen Grundlage.
b. Es gibt bislang keine Anwendungsfälle im Regelbetrieb
4. Wie schätzt der Magistrat den möglichen Nutzen von Vehicle-to-Inftastructure-Technologien ein? Insbesondere:
a. im Hinblick auf die Verkehrssicherheit (z. B. Unfallreduktion im Sinne der Vision Zero)
b. hinsichtlich der Reisezeit und Pünktlichkeit im ÖPNV in Wiesbaden,
c. zur Verbesserung des allgemeinen Verkehrsflusses in Wiesbaden (z. B. Reduktion von Stauzeiten)
a. Solange im allgemeinen Fahrzeugbestand kein nennenswerter Anteil von Fahrzeugen mit dieser ausgestattet ist, werden die Auswirkungen als gering eingeschätzt. Bei steigenden Durchdringungsraten kann sich dies ändern,
jedoch fehlt hierzu bislang jegliche Empirie.
b. Im ÖPNV können sich bei vorhandener Ausstattung der Fahrzeuge über die bereits bestehende Funkbeeinflussung der Lichtsignalanlagen durch die ÖV-Fahrzeuge weitere Verbesserungen ergeben durch die Rückmeldemöglichkeit von der Außenanlage zum Fahrzeug. Empirie und damit exakte Zahlen liegen mangels tatsächlicher Nutzung derzeit nicht vor.
Die Nutzung dieser Technologie würde unter aktuellen Rahmenbedingungen zu keiner signifikanten Verbesserung bei Reisezeiten führen, da es immer auf die Masse des durchzuschleusenden Verkehrs – proportional zum Durchlass – ankommt und wenig auf die Systeme, die nur bei durchgehender und fehlerfreier Kettenstruktur sinnvoll sind.
c. Im allgemeinen Verkehrsfluss wird dann mit Verbesserungen gerechnet, wenn ein maßgeblicher Anteil der auf den Straßen fahrenden Fahrzeuge mit dieser Technologie ausgestattet ist. Dies ist aktuell noch nicht der Fall.
5. Welche Planungen vefolgt der Magistrat hinsichtlich des weiteren Ausbaus der Vehicle-to-Infrastructure-Technologie im Wiesbadener Stadtgebiet (z. B. Anzahl zusätzlicher Anlagen, Zeitplan bis 2030) und welche konkreten Anwendungsfälle sind dabei vorgesehen?
Zunächst sollen in den kornrnenden Monaten mit der Teststrecke und den flexiblen On-Board-Units Erfahrungen gesammelt und analysiert werden. Auf dieser Basis werden weitere Ausbaustufen der Teststrecke projektiert und entsprechend der Mittelverfügbarkeit und zur Verfügung stehender Fördermittel umgesetzt. Eine Prognose bis 2030 ist in der aktuell unsicheren wirtschaftlichen Lage kaum möglich.
Schriftliche Anfrage der FW/BSW/BIG
Fahrbahnschäden durch extreme Hitze (26-V-05-0017)
Wie man dem Kurier am 29.06.2026 entnehmen konnte, wurden Fahrbahnen, besonders die Umweltspuren durch die extreme Hitze der letzten Woche stark beschädigt.
» Zum Antragstext
Schriftliche Anfrage1 .
Die stark frequentierte Umweltspur, sowie die Haltestelle Schiersteiner Straße Richtung Hauptbahnhof musste aus Sicherheitsgründen sofort gesperrt werden. Daraus folgten natürlich massive und erheblichen Einschränkungen für den Bus- und Autoverkehr: Das Tiefbauamt plant eine Not – Instandsetzung an der Gefahrenstelle, laut der eigenen Aussage arbeitet das Amt mit – Hochdruck- an den konkreten Planungen für die Instandsetzung. Das Einzige was aktuell wohl zu sagen ist, das es eine umfassende Instandsetzung wird.
Gerade an dieser speziellen Stelle, immerhin eine der Hauptachsen der Stadt sind massive Auswirkungen zu erwarten und die Stadt bittet -um Geduld-. Wann genau die Arbeiten beginnen steht aktuell nicht fest, solange sollte man den Bereich -weiträumig umfahren- und -zusätzliche Geduld- aufbringen.
Natürlich hat die extreme Hitze einen großen Anteil an den Schäden, man muss aber schon einmal die Frage stellen, wie Wiesbaden sich auf weitere extreme Hitzetage einstellen will, wie in z.B. in Berlin und auf der A 3 kritische Bereiche mit Wasser kühlen? Ökologisch ein Wahnsinn, auch hinter dem Hintergrund, dass z.B. Wasserentnahme aus Bächen aktuell unter Strafe gestellt wird oder auch gar keine Fahrzeuge zu Verfügung stehen, die in Kastel stehenden Polizei Wasserwerfer unterstehen dem Land und Feuerwehrfahrzeuge sind für andere Aufgaben vorgesehen.
Liegt das Problem nicht auch an einer immer heißeren Stadt, die mit immer höheren Temperaturen zu kämpfen hat. Müssen den immer mehr -Kaltluft- Zuführungen durch Bebauung eingeschränkt oder sogar ganz unterbrochen werden. Exemplarisch ist die Baumaßnahme Ostfeld, wo eine der letzten Kaltluftzuflüsse massiv beeinträchtigt wird zu nennen. Im inneren Stadtgebiet wird es immer heißer und durch extreme Wettereinflüsse verstärkt sich dies, so dass massive Schäden an der Infrastruktur und was weit schlimmer ist, für die Einwohnern weiter zu befürchten sind.
Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1. Welche Pläne liegen vor, um bei zukünftigen extremen Wetterereignissen schnell und effektiv Schäden zu vermeiden, bzw. bei Schäden schnellstmöglich die Instandsetzung zu gewährleisten?
Die zunehmende Häufigkeit extremer Wetterereignisse stellt die Straßeninfrastruktur vor neue Herausforderungen. Ziel des Tiefbau- und Vermessungsamtes ist es, Schäden möglichst frühzeitig zu erkennen und zu beheben, bevor sich daraus erhebliche Verkehrssicherheitsmängel entwickeln.
Hierfür sind insbesondere eine ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung des Straßenunterhaltungsbereichs von wesentlicher Bedeutung. Nur mit entsprechenden Mitteln können regelmäßige Zustandskontrollen durchgeführt und beginnende Schäden frühzeitig beseitigt werden. Ein vorausschauender Erhalt der Infrastruktur ist sowohl wirtschaftlicher als auch nachhaltiger als die ausschließliche Reaktion auf bereits eingetretene Schadensfälle.
Treten dennoch akute Schäden auf, haben Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit oberste Priorität. Diese erfolgen zunächst durch Absperrungen oder provisorische Instandsetzungen. Dauerhafte Sanierungsmaßnahmen unterliegen regelmäßig den vergaberechtlichen Vorgaben. Die Durchführung der erforderlichen nimmt einen gewissen Zeitraum in Anspruch und beeinflusst daher den Beginn der endgültigen Instandsetzung.
2. Wann und in welchem Umfang muss die Instandsetzung oder Instandhaltung unter dem Gesichtspunkt der neuen immer öfters Auftretenden extremen Wetterereignisse angepasst werden, liegen hierzu schon Erkenntnisse vor?
Die Auswirkungen des Klimawandels werden bereits heute bei der Planung und Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen berücksichtigt. Das Tiefbau- und Vermessungsamt orientiert sich hierbei unter anderem an den Empfehlungen des Haushaltskonsolidierungshandbuchs des Landes Hessen, das Bauweisen mit möglichst geringen Lebenszykluskosten empfiehlt. In besonders beanspruchten Bereichen, beispielsweise Busspuren, Bushaltestellen oder stark sonnenexponierten Kreuzungsbereichen, kommen daher zunehmend Bauweisen mit höherer Widerstandsfähigkeit zum Einsatz. Hierzu zählen insbesondere halbstarre Beläge, die gegenüber hohen Temperaturen und den damit verbundenen Verformungen deutlich unempfindlicher sind als herkömmliche Asphaltbefestigungen.
3. Wann wird die Instandsetzung der Schadensstelle an der Schiersteiner Straße starten und mit welchem Zeitraum ist mit massiven Auswirkungen der Infrastruktur an der Baustelle zu rechnen?
Die beiden Bushaltestellen in der Schiersteiner Straße, die in diesem Jahr aufgrund hitzebedingter Fahrbahnschäden kurzfristig gesperrt werden mussten, wurden zwischenzeitlich vollständig instandgesetzt.
Für die Haltestelle „Schiersteiner Straße“ am 1. Ring wird derzeit das erforderliche Vergabeverfahren durchgeführt. Die Sanierung soll noch im Laufe dieses Jahres erfolgen. Die Bauzeit wird voraussichtlich rund vier Wochen betragen. Während der eigentlichen Bauarbeiten, die etwa drei Wochen in Anspruch nehmen, wird der Verkehr auf einen Fahrstreifen eingeengt. Anschließend ist eine Aushärtezeit des eingebauten Belags erforderlich. Während dieser Phase können wieder zwei Fahrstreifen für den Verkehr freigegeben werden.
4. Werden neue Baugebiete die einer Kaltluftschneise entstehen sollen oder aktuell im Bau sind, aufgrund der neuen Ergebnisse aus den extremen Wettereinflüssen neu bewertet oder mindestens kritisch hinterfragt, wenn nein wieso nicht.
(…)
5. Welche weiteren innerstädtischen Maßnahmen sind geplant, um bei weiteren extremen Hitzewellen einen Schutz der Bevölkerung und der Infrastruktur zu gewährleisten, gibt es hierzu schon Notfallpläne und wenn nicht wann sollen solche Pläne vorliegen?
(…)